AGB

Allgemeine Liefer - und Zahlungsbedingungen

Stand: 01.05.2017

 

I. Umfang
Für alle erteilten Aufträge - auch die zukünftigen - gelten ausschließlich diese Allgemeinen Bedingungen, auch wenn der Auftrag des Kunden abweichende Bedingungen enthält. Solche Bedingungen gelten als ausdrücklich widersprochen und ausgeschlossen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

II. Angebot und Bestellung
Unsere Angebote sind freibleibend. Verlangt der Kunde nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Urheberrechte uneingeschränkt vor. Werden Geräte, Ersatzteile oder Zubehörteile falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer Angaben des Kunden geliefert, so trägt der Kunde das Risiko.

 

III. Preise
Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Die Preise schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, und Versicherung, nicht ein. Diese sind vom Kunden zu tra- gen. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen nehmen wir von uns gelieferte Verpackungen zurück, wenn sie uns vom Kunden in angemessener Frist frachtfrei zurük- kgegeben werden. Gegenüber Unternehmen sind die bei Vertragsabschluss gültigen Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer maßgebend.

 

IV. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche Waren bleiben unser Eigentum, bis unsere Forderungen erfüllt und die dafür begebenen Zahlungspapiere, auch Akzeptanten- und Finanzierungswechsel, endgültig eingelöst sind. Gegenüber Unternehmen gilt der Eigentumsvorbehalt auch für bedingte und künftige Forderungen aus laufen- der Geschäftsverbindung, gleich auf welchem Rechtsgrund die Forderungen beruhen. Der Kunde ist berechtigt über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung und Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehen- den Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Die aus Weiterverkauf oder Be- und Verarbeitung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir die Ware nach Ablauf einer angemessenen Frist herausverlangen und unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten oder eine Verrechnung zu Markt- oder Ankaufswerten abzüglich angemessener Bearbeitungskosten vornehmen. Diese Rücknahme gilt nur bei Teilzahlungsgeschäften eines Verbrauchers als Rücktritt. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden

Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Bei Reparatur-/ Erneuerungs-/ Bearbeitungsaufträgen bzw. Werksverträgen steht uns wegen unserer Forderungen aus diesem Auftrag und aus früheren Aufträgen ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
Der Eigentumsvorbehalt erlischt – vorbehaltlich anderer Forderungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung – bei vollständiger Bezahlung.

 

V. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Leistet der Kunde nicht nach Fälligkeit, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe eines marktüblichen Zinssatzes unserer Hausbank zu verlangen.
Bei Zahlungsrückstand des Kunden oder wesentlicher Verschlechterung der Kreditwürdigkeit nach Vertragsabschluss werden sofort alle Forderungen zur Barzahlung fällig. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und nach angemessener Nachfrist von allen bestehenden Abschlüssen zurückzutreten. Zahlungen werden vorrangig auf etwaige Zinsen und Kosten im Übrigen auf die jeweils letzte Schuld verrechnet. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche sind unzulässig.

 

VI. Lieferung und Gefahrenübergang
Die Angabe einer Lieferzeit ist unverbindlich. Eine Lieferfrist, die stets schriftlich von uns zu bestätigen ist, rechnet von dem Tage ab, an welchem uns der restlos - insbesondere in technischer Hinsicht - geklärte Auftrag vorliegt und eine etwa vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung bei uns eingegangen ist. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Liefer - und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wozu auch nachträglich eingetretene Betriebsstörungen, Streik, Personalmangel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw. gehören, haben wir nicht zu vertreten. Solche Verzögerungen verlängern etwa verbindlich vereinbarte Lieferfristen um eine angemessene Zeit. Wenn auf Wunsch des Kunden Aufträge mit unserer Zustimmung abgeändert werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Teillieferungen sind zulässig. Mit der Übergabe des Vertragsgegenstands an einen Beförderer oder eigene die Beförderung durchführende Personen, spätestens jedoch mit Verlassen der Verkaufsstelle, des Lagers oder - auch bei Streckengeschäften - des Lieferwerks geht die Gefahr in jedem Falle auf den Kunden über. Sollten von uns gelieferte Geräte oder Zubehör, das gemäß gesetzlicher Regelungen bei Einbau in ein am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeug eine Abnahme durch den TÜV oder eine ihr gleichgestellte Organisation erfordern, so ist dies Sache des Kunden.

 

VII.Einbauleistungen
Die Montage aller Komponenten führen wir in Eigenregie und höchster Verantwortung durch. Fahrzeugunabhängig montieren wir bei Ihnen vor Ort. Für vom Kunden zur Verfügung gestellte Gegenstände und Produkte übernehmen wir keine Haftung. Der Kunde prüft und versichert, dass sich z.B im Führerhaus keine losen Gegenstände befinden, die beim Kippen des Führerhauses herausfallen oder beschädigt werden können. Etwaige Schäden sind vom Kunden zu tragen.

 

VIII. Probefahrt
Der Kunde bestätigt, dass im Zuge der Auftragsdurchführung notwendig werdende Probefahrten von uns durchgeführt werden dürfen. Sollten während einer Probefahrt Mautgebühren anfallen, sind diese vom Kunden zu erstatten.

 

IX.Reparaturabnahme
Bei Reparaturen erfolgt die Abnahme des Auftragsgegenstands durch den Kunden, soweit nichts anderes vereinbart ist, in unserem Betrieb. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde den Auftragsgegenstand nicht innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung oder Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abholt. Bei Reparaturen die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage. Bei Abnahmeverzug sind wir berechtigt, die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr zu berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach unserem Ermessen auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Kunden.

 

X.Warenrücknahme
Die Rücknahme bestellter Ware ist grundsätzlich ausge- schlossen, soweit dem Kunden kein gesetzliches Rückgaberecht zusteht. Erklären wir im Einzelfall aus Kulanz unsere Zustimmung zur Rückgabe gelieferter Ware, gelten nachfolgende Regelungen: Unsere Zustimmung zur Rücknahme gelieferter Ware gegen Gutschrift steht stets unter der auflösenden Bedingung, dass die Ware originalverpackt und neuwertig bei uns eintrifft. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung liegen beim Kunden. Wir berechnen eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenstückwertes. Die Bearbeitungsgebühr wird bei der zu erstellenden Gutschrift in Abzug gebracht.

 

XI.Gewährleistung und Schadensersatz
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Leistung unverzüglich zu überprüfen. Etwa dabei oder später festge- stellte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitzuteilen. Berechtigterweise geltend gemachte Mängel unserer Leistung beheben wir durch Nacherfüllung. Das Wahlrecht, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, steht - außer im Falle des Verbrauchsgüterkaufs - uns zu. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer hierfür angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis angemessen mindern. Sachmängelansprüche verjähren innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Verjährungsfrist ab Gefahrenübergang. Unsere Gewährleistung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und nicht auf Schäden , die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung , nicht bestimmungsgemäßer Verwendung, falscher Lagerung, nicht sachgemäße bzw. fachgerechte Montage oder infolge sonstiger Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Der entsprechende Nachweis obliegt dem Kunden. Bei während der Gewährleistungsfrist vorgenommenen Änderungen oder Nacharbeiten, die nicht von uns durchgeführt wurden, erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Ebenso werden Gewährleistung und Schadensersatz für Folgeschäden durch nicht sach - und fachgerechte Montage ausdrücklich ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und den Schaden aufgrund einer schuld- haften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

XII.Vertragsverletzung durch den Kunden
Vertragsverletzungen durch den Kunden verpflichtet den Kunden zum Ersatz aller daraus entstehenden Schäden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn uns Aufwendungen und Ausfallzeiten dadurch entstehen, dass die Objekte des Kunden, in welche die Vertragsgegenstände einzubauen sind, zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen. Für Wartezeiten berechnen wir 85,00 € je Stunde. Eine vergebliche Anfahrt wird mit 100,00 € pauschal im Umkreis von 150 km unseres Standortes in Rechnung gestellt. Jeder weitere Kilometer wir mit 0,75 € je Kilometer berechnet.

 

XIII.Gerichtsstand, Erfüllungsort und Sonstiges
Gerichtsstand für alle rechtlichen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, Leonberg. Erfüllungsort ist Leonberg. Für die Beurteilung der gesamten Rechtsbeziehungen zum Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Allgemeinen Liefer - und Zahlungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen nicht berührt.

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